Versandstcke mit diesem Stoff sind auerdem mit einem Gefahrzettel nach Muster 1 (siehe Absatz 5.2.2.2.2) zu versehen, es sei denn, die zustndige Behrde des Ursprungslandes hat zugelassen, dass auf diesen Zettel beim geprften Verpackungstyp verzichtet werden kann, weil Prfungsergebnisse gezeigt haben, dass der Stoff in einer solchen Verpackung kein explosives Verhalten aufweist (siehe Absatz 5.2.2.1.9).